Die Gemeinden am Zürichsee müssen ihre Nutzungsplanung und die Gewässerraumfestlegung an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Auslöser dafür waren das Inkrafttreten der regionalen Richtpläne und die neuen gesetzlichen Grundlagen zur Gewässerraumplanung. Zur Unterstützung der Gemeinden plant der Kanton Zürich die Erarbeitung einer Planungshilfe.
Während meiner Anstellung bei Kontextplan untersuchten wir gemeinsam mit Holinger Ingenieure und AMJGS Architektur ein mögliches methodisches Vorgehen anhand von Testgebieten in den Pilotgemeinden Rüschlikon und Meilen. Ziel der Arbeit war die Entwicklung eines Verfahrens, das eine synchrone Bearbeitung von Nutzungsplan und Gewässerraum unter Berücksichtigung diverser Anforderungen erlaubt.
Während meiner Anstellung bei Kontextplan AG
Auftraggeberschaft: Kanton Zürich
Zusammenarbeit: AMIGS und Holinger
Jahr: 2024/25
Bei diesem Projekt musste eine Vielzahl von unterschiedlichen Interessen in Einklang gebracht werden. Zu berücksichtigen waren unter anderem die Revitalisierungsplanung des Seeufers, bestehende Schutzinventare von Natur-/ Heimatschutz sowie städtebauliche Fragen und die Interesssen der Bevölkerung am Uferbereich.
Aufgrund der zahlreichen Interessens- und Zielkonflikte bildet eine sorgfältige und ausgewogene Interessenabwägung den wichtigsten Erfolgsfaktor dieser Planung. Darin werden nebst den baulichen und ökologischen Aspekten auch die Freizeitnutzungen einbezogen. Der Prozess wurde im Workshopverfahren mit den Verantwortlichen von Gemeinden und Regionen und den verschiedenen Fachstellen des Kantons durchgeführt.
Basierend auf den Erkenntnissen in diesen zwei Pilotgemeinden sollen anschliessend Mustervorschriften und ein Leitfaden als Grundlage für die geplante kantonale Arbeitshilfe erarbeitet werden.


